Aus dem Jahresbericht der Handwerkskammer zu Dortmund 1935/1936 – Facharbeitermangel
Hier habe ich noch eine Passage in dem Jahresbericht gefunden, die sich mit dem Fachkräftemangel beschätigt.
„Der starke Facharbeitermangel im Baugewerbe hat erwiesen, dass die Lehrlingsausbildung namentlich im Maurerhandwerk und besonders in den Innungen der Großstädte in den letzten Jahren durchaus unzureichend war. Betr.: Einstellen von Lehrlingen: Um die Versorgung des Handwerks mit dem quantitativen und qualitativ ausreichenden Nachwuchs sicher zu stellen, erging am 8.1.36 die Anordnung des Landeshandwerksmeisters Westfalen, betr. Neueinstellung von Lehrlingen im Handwerk. Nach dieser Anordnung erfolgte bereits die Lehrlingseinstellung 1936.
Anordnung: Um die Versorgung des Handwerks mit dem quantitativ und qualitativ ausreichenden Nachwuchs sicherzustellen, ordne ich […] an: Die Handwerkskammern haben in ihren Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens vorgeschrieben, dass nur Lehrlinge eingestellt werden, die in körperlicher, geistiger und charakterlicher Beziehung für den erwählten Beruf geeignet sind. Ich weise sämtliche Handwerksmeister auf diese Bestimmung in den Vorschriften der Handwerkskammern nachdrücklich hin und erwarte, dass diese Bestimmung von jedem einzelnen genau beachtet wird. Um einen möglichst hochwertigen Nachwuchs im Handwerk zubekommen, erwarte ich von allen Handwerksmeistern, dass sie nur Lehrlinge einstellen, welche die Eignung zu dem Berufe nachgewiesen haben.
Die Feststellung der Berufseignung soll auf Grund der in den Berufsberatungssparten der Arbeitsämter vorhandenen Unterlagen erfolgen. Wenn diese Unterlagen nicht ausreichen (Sozialer Befund, Gutachten der Schule, Zeugnis des Schularztes […] und persönlicher Eindruck des Berufsberaters), ist eine psychologische Totalbegutachtung vorzunehmen, die von dem zuständigen Berufsberater veranlasst wird. Die offenen und freiwerdenden Lehrstellen sollen von allen anleitungsberechtigten Handwerksmeistern rechtzeitig, spätestens jedoch ein Vierteljahr vor Besetzung der Lehrstelle, unmittelbar oder durch den Lehrlingswart der zuständigen Innung dem Arbeitsamt gemeldet werden.
Das Arbeitsamt weist für jede gemeldete Lehrstelle mehrere geeignete Bewerber zu. Über die Berufseignung des Bewerbers wird ein Eignungsgutachten ausgestellt, das dem Handwerksmeister ausgehändigt wird. Die Zuweisungen der Arbeitsämter sind Vorschläge, über deren Annahme der Handwerksmeister in eigener Verantwortung entscheidet. (Jahresbericht der Handwerkskammer zu Dortmund 1935/1936, S.21 ff.)
©2014 Achim Gilfert. Dieser Beitrag ist zur Weiterverbreitung nach den in diesem Blog veröffentlichten Regeln zum Urheberrecht veröffentlicht. Diese Regeln finden Sie hier: Urheberrechtshinweise.
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