Lernortkooperation in der beruflichen Bildung im Handwerk

Lernortkooperation in der beruflichen Bildung im Handwerk<br><img class="text-align: justify" src="https://bildungswissenschaftler.de/wp-content/uploads/2013/07/praxis_120.png"/><img class="text-align: justify" src="https://bildungswissenschaftler.de/wp-content/uploads/2013/07/theorie_120.png"/>

Unter Lernortkooperation wird die Zusammenarbeit aller an der beruflichen Bildung mitwirkenden Institutionen, die in der beruflichen Bildung involviert sind, verstanden. […] Die Lernortkooperation kann sich auf inhaltliche, methodische, konzeptionelle oder auch finanzielle Zusammenarbeit beziehen. Lernortkooperationen dienen einer Verbesserung der Qualität beruflicher Bildung und können die Ausbildungsbereitschaft erhöhen (vgl. Euler, 2004, S. 94 ff). Es finden sich verpflichtende Lernortkooperationen im Handwerk gemäß Bundesgesetzgebung innerhalb des dualen Berufsbildungssystems zwischen Handwerks- und handwerksähnlichen Betrieben und Berufsschulen (Berufskollegs). In vielen Ausbildungsordnungen finden sich darüber hinaus noch Vorschriften, die überbetriebliche Ausbildungsstätten als dritten Lernort einbeziehen. Diese Möglichkeit lässt die Handwerksordnung im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung zu. Bezogen auf viele Ausbildungsbetriebe im Handwerk unterstellt Pätzold diesen erst mit der Einführung überbetrieblicher Ausbildung in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, dem Anspruch einer vollständigen Berufsausbildung gerecht zu werden (vgl. Pätzold, 1991, S. 6 ff).

Neben diesen Lernortkooperationen sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) im § 10 Abs. 5 vor, „[…] zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Ausbildenden können mehrere natürliche oder juristische Personen in einem Ausbildungsverbund zusammenwirken, soweit die Verantwortlichkeit für die einzelnen Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungszeit insgesamt sichergestellt ist (Verbundausbildung)“. Diese Verbundausbildung kann nach der Definition von Euler ebenso die Aufgabe erfüllen, Ausbildungsbereitschaft zu erhöhen oder erst zu ermöglichen. Im Weiteren finden sich im Handwerk auch ungeregelte, quasi beiläufig zustande kommende Lernortkooperationen, die in Anlehnung an den Lernortkooperationsbegriff als solche bezeichnet werden können. Hierbei tauschen Handwerksbetriebe mehr oder weniger spontan Auszubildende oder Mitarbeiter aus, wenn sich durch inhaltlich außergewöhnliche Aufträge die Möglichkeit der Aneignung von speziellen Fertigkeiten und Kenntnissen ergibt oder für einen Auftrag teure Anlagen und Maschinen kooperativ genutzt werden.

©2014 Achim Gilfert. Dieser Beitrag ist zur Weiterverbreitung nach den in diesem Blog veröffentlichten Regeln zum Urheberrecht veröffentlicht. Diese Regeln finden Sie hier: Urheberrechtshinweise. Bildnachweis: Bundesarchiv, B 145 Bild-P048595 / CC-BY-SA Mühlheim-Saarn, AEG-Lehrwerkstatt.

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