Berufswahl, Berufsfreiheit und der Einfluss auf das Lebensglück – Das las man vor 180 Jahren dazu.
Dieser Beitrag ist lang, aber der Text ist 180 Jahre alt und so fesselnd, dass ich ihn nicht in Abschnitte unterteilen wollte. Außerdem möchte ich dem „Oberflächenwissen“ und dem „Ein Thema in 60 Sekunden“ mal einen Gegenpol entgegensetzen. So wie die Slow Cooking Fans dem hektischen Fast Food und dem „Wegatmen des Essens“. Es gibt Leute die sagen, dass dann niemand meine Beiträge liest. Oder das man in den sozialen Medien gar nicht viel Inhalt unterbringen kann – nur viele Beiträge sammeln und ohne Bewertung versammeln kann (was aufgrund der Komplexität aber etwas Orientierung schafft). Das ist aber schade – erwarten wir doch schon von den Jugendlichen, sich intensiv und in Tiefe über „die Dinge“ zu informieren. Und ein Blog ist auch ein soziales Medium. Ich möchte mit meinen Texten Tiefe erreichen. Zusammenhänge beleuchten und das geht einfach nicht immer „mal eben schnell“. Dann schreibe ich lieber nur alle 3 Monate einen „richtigen“ Beitrag als täglich kleine Happen. Das ist mir wichtig, da wir immer mehr Entscheidungen scheinbar mit nur oberflächlicher Überlegung und dem Fokus kurzfristiger Lösung treffen – zu treffen haben.
Dieser Beitrag gehört zu der Reihe der Beiträge, die uns einen Rückblick erlauben sollen, damit wir aus Erfahrungen lernen können und mögliche Fehler vielleicht nicht noch einmal machen.
Teil 1, geschrieben, 1836 zur Berufswahl. In wunderbaren Worten das Heute beschrieben… aus „Comptoir des Österreichischen Zuschauer, 1836, S.1207ff.
„Man wird reich durch eine glückliche Berufswahl. Um zu erwerben, müssen wir einen Beruf, für welchen unsere körperlichen und geistigen Kräfte ganz geeignet sind, und zu dem uns unsere Neigung zieht, erwählt haben und an demselben mit fester Richtung aller unserer Kräfte halten. Unstreitig hat die Berufswahl den wichtigsten Einfluß auf unser Lebensglück, und sie ist um so schwieriger, da bei dem Uebertritte von dem Knaben- in das Jünglingsalter die Neigungen wechseln, und mancher Knabe, vom äußern Scheine und Flitter bethört, Vorliebe zu einem Stande zeigt, für welchen weder seine geistigen Anlagen noch körperlichen Kräfte taugen.
Nicht der Stand selbst, sondern unsere Tauglichkeit dafür, und die Art, wie wir die Berufspflichten in demselben erfüllen, entscheiden für den künftigen Erwerb. Kein Beruf ist so gering und so niedrig, in welchem man nicht zu Reichthum, und keiner so hoch und angesehen, in dem man nicht zur drückenden Armuth gelangen könnte. Alles hängt davon ab, mit welchen Kenntnissen, Tugenden und unermüdlichem Fleiße die Bahn angetreten und verfolgt worden ist. Man führt Lumpensammler und Auvergnaten an, welche aus der niedrigen Sphäre, in der sie Dienste verrichteten, zu einer solchen Höhe das Geldbesitzes stiegen, daß sie Häuser, reichen Grundbesitz erwarben und Comptoirs errichteten; und Du selbst kanntest ja einen Mann, der, Handel mit Schlachtvieh treibend, sich so viel Vermögen erwarb, daß er sich zum Güterbesitzer emporschwang, und in dieser ungewohnten Sphäre wieder all das Seinige kam.
Du hast von Fuhrleuten, welche in Dürftigkeit zu frachten begonnen haben, und mit Fleiß und Gewandtheit eine hohe Stufe des Reichthums erklimmten, gehört. Ich kann Dir einen Nadler, einen Messerschleifer, einen Schuhflicker, einen Eisentrödler nennen, welche Alle hohe Capitalien besitzen, und unter die reichsten Bürger der Monarchie gezählt werden. Doch wozu das Haschen nach Beispielen, da nur et, was aufmerksame Beobachtung des Steigen« und Fallens der Menschen Dich von,der Richtigkeit des Grundsatzes überzeugen kann, daß nicht der Beruf selbst, sondern die Weise, wie er erfüllt wird, uns zu bereichern vermöge.
Darum sind gründliche Kenntnisse und eine zweckmäßige Erziehung wohl mit allem Rechte die Pfeiler unseres Erwerbes zu nennen. Ohne diese, ohne jene umsichtige Fertigkeit, welche den Beruf leicht und angenehm macht, und die Erfüllung selbst seiner herben Pflichten zum Gegenstande der Erholung und der Freude umwandelt; ohne Liebe und Achtung für denselben wer den wir jeder Concurrenz unterliegen, und immer von Andern überholt werden. Es ist darum eine Hauptbedingung des Vermögenserwerbes, in dem gewählten Berufe, der Kenntnisse und Fertigkeit nach, der Erste oder mindestens einer der Ersten zu sein.“
Teil 2, entnommen aus der Quartalsschrift für praktisches Schulwesen, Band 1, S. 10, 1837.
„Ehe der Mensch irgend einen Beruf wählt, soll er denselben erst genau kennen lernen und sich ernst prüfen, ob er für den gewählten Beruf tauge, in dem selben zu seinem und der Menschen Segen leben und wirken könne. Nur so kann die Wahl eine rechte und glückliche sein, während der ohne Überlegung wählende blindlings einen Stand antretende meistens sich und andere unglücklich macht. Aber nicht bloß der Wahl des Berufes soll dessen genaue Kenntnis und eine strenge Selbstprüfung vorher gehen, auch wenn der Mensch wirklich gewählt und im Berufe gelebt hat und lebt, ist die öftere Überschauung und Betrachtung des letzteren von großem Nutzen. Je öfter nämlich der Mensch seinen Beruf ernstlich überdenkt, den Umkreis seine Pflichterfüllung, das Ehren- und Segenvolle, das in dieser, so wie im Berufe an sich liegt; desto mehr wird er ermuntert werden, gewissenhaft das zu thun, was seines Amtes ist, dadurch den Segen zu stiften und selbst zu genießen, den er stiften und genießen kann, und so die eigene und des Standes Ehre zu erhalten und zu vermehren.“
Teil 3, entnommen von J.C. Bluntschli, Deutsches Staats-Wörterbuch, Band 2, S. 72 ff., 1857. Der besseren Lesbarkeit halber, wurde auf eine buchstabengetreue Widergabe (Rath, Thätigkeit u.ä.) verzichtet. Und die echte Wahl, hatten große Teile der Bevölkerung früher nicht. So wie heute auch!
„Je tiefer eine Berufsart steht, um so ausschließlicher wird sie als Mittel des materiellen Lebensunterhalts betrieben; je höher sie steht, um so mehr kommt bei ihrer Wahl und Ausübung die Pflege und Befriedigung geistiger Interessen in Anschlag“ Bluntschli 1857
„Die persönliche Freiheit, als staatsbürgerliches Recht aufgefasst, äußert sich vor allem in dem Rechte der physischen Existenz und in der Freiheit des Individuums, seinen Beruf, den Wirkungskreis seiner Leibestätigkeit, nach eigenem Willen zu bestimmen. Wenn man unter Freiheit nächstdem noch das Recht des Aufenthaltes und der Auswanderung und die Unabhängigkeit von einem fremden Willen im Gegensatze zu Sklaverei und Leibeigenschaft begreift, so stehen diese Rechte mehr oder weniger in einer untergeordneten Beziehung zu der Freiheit des Berufs: Ihr realer Wert liegt hauptsächlich darin, dass die Möglichkeit, den Wirkungskreis persönlicher Tätigkeit frei zu bestimmen, durch sie bedingt ist. Aus der Berufsfreiheit, deren allgemeine staatsrechtliche Begründung in dem Artikel „Freiheitsrechte“ ihren Platz finden wird, ruht zum großen Teile die Befriedigung der höchsten Lebensinteressen: Sowohl die Sicherung der leiblichen Existenz, als die Entwicklung und Anwendung der geistigen und sittlichen Kräfte ist von ihr abhängig. […] Je tiefer eine Berufsart steht, um so ausschließlicher wird sie als Mittel des materiellen Lebensunterhalts betrieben; je höher sie steht, um so mehr kommt bei ihrer Wahl und Ausübung die Pflege und Befriedigung geistiger Interessen in Anschlag. Nach beiden Richtungen ist die Ausübung eines Berufes umso erfolgreicher, je mehr derselbe mit unseren Neigungen und unseren Fähigkeiten harmoniert.
Die materielle Wohlfahrt und die geistige Entwicklung wird also, unter sonst gleichen Umständen, in demjenigen Staat auf die höchste Stufe gelangen, wo jedem die Freiheit gegeben ist, den Beruf zu wählen, der seinen Neigungen und Fähigkeiten entspricht. […] Die Freiheit des Berufes ist, wie jede andere, von Staatswegen beschränkt durch die Rücksicht auf die gleiche Freiheit aller, auf die Rechtsordnung und auf die öffentliche Wohlfahrt. Sie ist überdies privatrechtlich und durch die herrschende Sitte beschränkt. […] Niemand kann seinen Beruf auf Kosten der Freiheit eines anderen ausüben, indem er seine Berufsleistungen demjenigen aufdrängt, die sie nicht begehren. Schon deshalb lässt sich aus dem Grundsatz der Berufsfreiheit auch kein Recht auf Verleihung von Staatsämtern, sondern nur ein Recht der Bewerbung ableiten. Aus demselben Grund ist der Eintritt in den Dienst eines Andern, und so auch in den Staatsdienst, stets den Bedingungen unterworfen, die in Bezug auf die Fähigkeit des Bewerbers und deren Nachweis vom Dienstherrn gestellt werden. […] es ist selbstverständlich, dass vom Staate die Ausübung eines Berufes, der mit der geltenden Rechtsordnung im Widerspruche steht – also namentlich die berufsmäßige Verübung strafbarer Handlungen – nicht geduldet werden kann.
Die Berufsfreiheit wird drittens, in völliger Unbeschränktheit gehandhabt, leicht zu einem Hindernisse der öffentlichen Wohlfahrt […] dass jeder auf demjenigen Arbeitsgebiet die größten Wirkungen hervorbringe, das für seine Neigungen und Fähigkeiten das angemessenste ist, so zeigt dagegen ein Blick aufs tägliche Leben, dass wir in der Erkenntnis unserer Neigungen und Fähigkeiten gar häufig irre gehen. Wie oft gibt sich ein flüchtiges Gelüsten für Neigungen aus und wie leicht knüpft sich an die Neigung die Illusion der Fähigkeit. Solche Täuschungen werden verhängnisvoll nicht allein für den Einzelnen, sondern, wenn sie massenhaft vorkommen oder wenn der gewählte Beruf in wichtige Interessen eingreift, auch für die Gesamtheit.
Ebenso verderblich wirken, zumal in den höheren Berufsklassen, schlechte Eigenschaften des Charakters, und doch werden diese von dem Individuum selbst, das seinen Beruf zu wählen hat, niemals in die Waagschale gelegt. Wenn ferner die Meisten bei der Wahl ihres Wirkungskreises unstreitig von dem natürlichen Triebe geleitet werden, den Weg einzuschlagen, der ihnen die Mittel der Effizienz und wo möglich des Wohlstandes verheißt, so ist es doch eben so gewiss, dass auch dieser Trieb häufig durch Selbsttäuschung irre geleitet wird, dass der Einzelne von seinem beschränkten Standpunkt aus die volkswirtschaftlichen Verhältnisse oft nicht überblicken kann, die für sein Schicksal entscheidend sind, und dass nicht selten bei übermäßigem Andrange zu derselben Berufsart das ökonomische Gedeihen der Einen nur durch den ökonomischen Ruin Anderer gesichert wird.
Solche Erwägungen haben von jeher Anlass gegeben, der Berufsfreiheit Schranken zu ziehen, halb weitere, halb engere, bis zur völligen Vernichtung des Begriffs. Das Prinzip selbst – die Zulässigkeit von Beschränkungen um der öffentlichen Wohlfahrt willen – ist im heutigen Staatsrechte ihrer fest begründet, schließt aber freilich in seiner Allgemeinheit die verschiedensten Deutungen nicht aus. […] Mit besonderer Schärfe drückt die sächsische Verfassungsurkunde sich aus: „Die Freiheit der Person und die Gebarung mit dem Eigentum sind keiner Beschränkung unterworfen, als welche Gesetz und Recht vorschreiben. Jeder ist daher berechtigt, seinen Beruf und sein Gewerbe nach eigener Neigung zu wählen und sich dazu im In- und Auslande auszubilden so weit nicht hierbei ausdrückliche Gesetze oder Privatrechte entgegenstehen.“ Vergl. auch Zachariä Staatsrecht §89 (65). […] Es ist dies zunächst die Ausschließung ganzer Bevölkerungsklassen von gewissen Berufsarten. Sie trifft nach deutlichen Landesstaatsrechten vielfach noch die Mitglieder nichtschriftlichen Glaubensgenossenschaften, namentlich die Juden. Von der Beschränkung der Frauen ist richtiger unter Ziffer 3 die Rede. Fremde sind regelmäßig vom öffentlichen Dienst ausgeschlossen.
Eine Beschränkung der freien Wahl ist es so ferner, wenn umgekehrt die Staatsangehörigen zur Übernahme eines gewissen Berufes gesetzlich verpflichtet werden. Solcher Berufszwang findet statt in Bezug auf die Erfüllung der Militärpflicht und mehr oder weniger auf die Führung von öffentlichen Ämtern. […] Zu den privatrechtlichen Einschränkungen der Berufsfreiheit gehört vor allem das Recht des Vaters, Vormundes, Ehemannes über minderjährige Kinder, Pflegebefohlene, Ehefrauen; dann bei der Wahl eines gewerblichen Berufs der Widerspruch von Realberechtigten, Monopolisten und anderen Privilegierten, sofern die Landesgesetzgebung dergleichen Privatrechte anerkennt. […] Es ist im Eingang dieses Artikels gesagt worden, dass die Möglichkeit unsere ökonomische Existenz zu sichern, unsere geistigen und sittlichen Kräfte auszubilden und fruchtbar anzuwenden, von der Freiheit des Berufes abhänge. Im weiteren Verlauf musste hinzugefügt werden, dass durch eine absolut unbeschränkte Freiheit die Erreichung dieser Zwecke eher gefährdet als befördert werde. Aber auch den realen Wert einer umsichtig geregelten Berufsfreiheit darf man nicht überschätzen. Jeder Blick auf die Lage der unteren Volksklassen zeigt, dass hier mit der Gewähr rechtlicher Freiheit noch keineswegs alle Vorbedingungen für den Erwerb jener Güter erfüllt sind.
Man kann einem Proletarier, der besitz- und kreditlos in die Welt eintritt, nicht von der Freiheit des Berufes sprechen; die Not legt unerbittlicher als irgend ein Staatsgesetz den Zwang auf, bei Tagelöhnerarbeit sein Brot zu suchen. Man sieht auch, wie wenig noch mit jener Freiheit erreicht ist, wenn tausende von ackerbau- und gewerbetreibenden Familien in unverschuldetem Elend zu Grunde gehen. Diese Betrachtung weist auf eine höhere Aufgabe des Staates hin, die das ganze Gebiet der Kultur- und Volkswirtschaftspflege umfasst, und durch deren Vernachlässigung die Garantie der Freiheit zum großen Teil ihren Wert einbüßt.
Eine persönliche Meinung als Mensch:
In einem der letzten Beiträge ging es darum, wie in NRW das Bildungssystem verbessert werden kann. Gleichzeitig stelle ich immer wieder fest, dass es eine große Diskrepanz zwischen dem gesagten Interesse an dem Lebensglück unserer Nachfolger und dem tatsächlichen Interesse gibt. Burnout vermehrt sich, Depressionen auch. Der Druck steigt, mehr als die Hälfte aller Kinder nimmt Nachhilfe und arbeitet mehr für die Schule als wir Erwachsene bereit wären, es im Job zu tun. Durch die unbedingte Bedienung unseres Bildungssystems steht eher die Verwertbarkeit der Arbeitskraft oder überhaupt die Verwertbarkeit der Person in der Gesellschaft im Fokus. Wie kann es sonst sein, dass wir unsere kleinsten, teilweise ab 9 Monaten, in Kitas abgeben um der Arbeit, dem Status oder sonst was zu frönen. Wir tun alles, um das System zu erhalten – es zieht die Systemtheorie. Wir halten in der Bildung sogar das Ständesystem aufrecht. Versklaven wir uns selbst und unsere Kinder? Wie es in Zeiten der Industrialisierung bereits war? Schreiten wir zurück? Gut möglich. Es würde ein Buch füllen, die Ergebnisse der letzten Studien zu den Themen zusammenzufassen. Unser Nachwuchs ist so gut wie nicht mehr in der Lage für sich selbst zu entscheiden. Das ist eine Reaktion auf das, was wir von den Nachfolgern erwarten. Ohne wenn und aber. Und wenn wir in gesellschaftlichen Kontexten sprechen, so sind wir die Verursacher und müssen das regeln. Und zwar im Sinne der Menschen, die uns nachfolgen. Wie können wir von Jugendlichen erwarten, „Erwachsen“ zu handeln, wenn wir älteren mit 50 erstmal in die zweite Jugend kommen? Und wenn sich Erwachsene wie Jugendliche verhalten – oder meinen, es so zu tun. Wie ist „Arbeitswille“ zu erwarten, wenn die Älteren sich als „Downshifter“ bezeichnen möchten? Weniger arbeiten wollen und keine Lust mehr haben soviel zu arbeiten. Ich zähle mich dazu! Wie kann ich glaubwürdig beraten, dass mit dualer Ausbildung etwas zu erreichen ist, ich selbst aber am Ende mit 45 Jahren studiert habe, weil ich mich in meinem Wunsch nicht mehr weiterentwickeln konnte. Das geht dann nur mit Erläuterungen, die es ermöglichen aus verschiedenen Blickrichtungen auf die Sache zu schauen. Und das dauert – wie eingangs beschrieben. Das braucht Geduld. Das ist ein Prozess, der dauert.
Wir wissen also schon lange, was wichtig ist. Was motiviert und zufrieden macht. Und nach wie vor ignorieren wir sämtliche wissenschaftlichen Befunde zur Bildung und zum Bildungssystem. Wir ignorieren das, weil (so vermute ich), keine direkte Wertschöpfung stattfindet (Das sehen wir auch in anderen Bereichen wie Pflege oder Kinderbetreuung) Die Wirtschaft bestimmt. Früher wie heute.
©2018 Achim Gilfert. Dieser Beitrag ist zur Weiterverbreitung nach den in diesem Blog veröffentlichten Regeln zum Urheberrecht veröffentlicht. Diese Regeln finden Sie hier: Urheberrechtshinweise.
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