Die Ausbildungsplatzgarantie, die keine Ausbildungsplatzgarantie ist. Das neue Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung

Die Ausbildungsplatzgarantie, die keine Ausbildungsplatzgarantie ist. Das neue Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung <br><img class="text-align: justify" src="https://bildungswissenschaftler.de/wp-content/uploads/2013/07/theorie_120.png"/><img class="text-align: justify" src="https://bildungswissenschaftler.de/wp-content/uploads/2013/07/praxis_120.png"/>

Unter diesem Link findet sich der Referentenentwurf des neuen Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung.

Ich muss mir das alles nochmal genau durchlesen. Heute schauen wir einmal kurz auf die Ausbildungsplatzgarantie. Vorweg – wie schon öfter auch in diesem Blog beschrieben. Die Grundlage eines Ausbildungsvertrages ist privater Natur. Es ist ein Privatvertrag. Deswegen wurde ich stutzig und war gespannt, wie man diesmal den Vorstoß wagen würde.

„Einführung einer Ausbildungsgarantie: Um allen jungen Menschen, die nicht über einen Berufsabschluss verfügen, den Zugang zu einer vollqualifizierenden, möglichst betrieblichen Berufsausbildung zu eröffnen, wird eine Ausbildungsgarantie eingeführt. Diese soll ein Signal an junge Menschen sein, eine Ausbildung als Karriereoption wahrzunehmen. Zugleich setzt sie die europäische Jugendgarantie um, in deren Rahmen sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu bereiterklärt haben, jedem jungen Menschen ein Angebot für eine Beschäftigung, Ausbildung oder Weiterbildung zu machen. Die Ausbildungsgarantie lässt die primäre Verantwortung der Wirtschaft für die Ausbildung des Fachkräftenachwuchses unangetastet. Die Bundesregierung begrüßt tarifvertraglich vereinbarte Ausgleichsfonds. Von der Einführung einer branchenübergreifenden Ausbildungsumlage zur Finanzierung der Ausbildungsgarantie nimmt die Bundesregierung Abstand. Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter unterstützen und begleiten junge Menschen gezielt bei der beruflichen Orientierung und der Aufnahme einer Berufsausbildung. Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen soll, wo erforderlich, ergänzend genutzt werden, bleibt aber „Ultima Ratio“. Das bestehende Instrumentarium der Ausbildungsförderung wird im Bereich der Einstiegsqualifizierung gestärkt und um weitere Elemente ergänzt: Die Einführung kurzer betrieblicher Praktika soll die berufliche Orientierung – dies umfasst auch eine Neuausrichtung nach abgebrochenem Studium oder abgebrochener Berufsausbildung – junger Menschen stärken, indem sie sich praktisch erproben können und sie im besten Fall noch im selben Jahr in eine betriebliche Berufsausbildung aufnehmen. Dabei kann die berufliche Orientierung auch dazu genutzt werden, junge Menschen bei einer Orientierung jenseits des Tagespendelbereichs oder um ihnen die Möglichkeit zu bieten, einen zur Erstpräferenz alternativen Beruf auszutesten, für den es einen Ausbildungsplatz geben würde. Um einen Anreiz für die Aufnahme einer Ausbildung in einer anderen Region zu schaffen, wird ein Mobilitätszuschuss eingeführt.“ (Regierungsentwurf Weiterbildungsgesetz).

Der lange Text in Stichworten:

  • Die Ausbildungsplatzgarantie soll ein Signal sein
  • Die Ausbildungsplatzgarantie lässt die Verantwortung der Wirtschaft unangetastet
  • Die Regierung freut sich, wenn Tarifpartner Ausgleichsfonds vereinbaren (Umlage wie bei den Baugewerken)
  • Die Regierung freut sich nicht über eine branchenübergreifenden Umlage
  • Jobcenter und Arbeitsagenturen unterstützen Jugendliche bei der Berufsorientierung
  • Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) soll als Ultima Ratio ergänzend genutzt werden
  • Es soll einen Mobilitätszuschuss geben

Machen wir es kurz – ich kann keine Garantie erkennen. Garantiert werden kann maximal ein durch öffentliche Mittel bezahlter Ausbildungsplatz – also eine Stärkung des Übergangssystems. Aber selbst das ist gängige Praxis. Sollte jemand herausfinden, wie eine Ausbildungsplatzgarantie hier begründet wird oder an welcher Stelle die greifen würde, wäre ich über eine Antwort oder einen Kommentar sehr dankbar.

Ich schaue mir die Tage mal den Rest des Gesetzes an. Im Moment sehe ich nichts, was die Situation verbessern wird oder angemessen auf die Lage reagiert. Nächste Woche bin ich auch in Düsseldorf bei dem Auftakt der Fachkräfteoffensive vom BMAS. Ich berichte dann, aber wen es interessiert, der kann sich hier anmelden.

Zuletzt überlege ich tatsächlich auch, warum es eine Garantie für etwas gibt, was immer weniger nachgefragt wird. Wenn man genau liest, richtet sich alles an Menschen, die als „unversorgt“ gelten. Ich weiß nicht, ob das noch richtig ist.

©2023 Achim Gilfert. Dieser Beitrag ist zur Weiterverbreitung nach den in diesem Blog veröffentlichten Regeln zum Urheberrecht veröffentlicht. Diese Regeln finden Sie hier: Urheberrechtshinweise.

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