Diese Aufgabe wurde durch den Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) festgeschrieben. So gibt der § 31 des SGB III Grundsätze vor, die Neigungen, Eignungen und die Leistungsfähigkeit der Ratsuchenden sowie deren Beschäftigungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Der § 6 im SGB III schreibt eine verbindliche Chanceneinschätzung / Profiling für Ausbildungssuchende vor. Die Bundesagentur für Arbeit hat den gesetzlichen Auftrag, Ausbildungsreife unter Berücksichtigung der Grundgesetzartikel 2: freie Entfaltung der Persönlichkeit, 6: Elternrecht, 11: Freizügigkeit und 12: freie Wahl des Berufes festzustellen Übrigens – Das Sozialgesetzbuch 2 kennt den Begriff der Ausbildungsreife gar nicht. Dennoch …

Nach welchen Gesetzen hat die Bundesagentur für Arbeit „Ausbildungsreife“ festzustellen?
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“Jungen sind Störer”, “Jungs haben schlechtere Noten”, “Jungen werden durch die Lehrkräfte unbewusst anders behandelt” u.s.w…. In den letzten Jahren rückt eine Jungenbenachteiligung in den Fokus. Bevor ich dies hier lange mit meinen Worten erläutere, möchte ich auf das Projekt “Neue Wege für Jungs” aufmerksam machen. Diese Initiative gibt es bereits seit 2005. Ich stelle hier diesmal nicht die ganze Projektbeschreibung ein, sondern die Hintergründe und die Motivation, die dazu führte, dieses Projekt zu starten. Bei weiterem Interesse möchte ich empfhelen, sich auf der Internetseite http://www.neue-wege-fuer-jungs.de/Neue-Wege-fuer-Jungs/Das-Projekt zu informieren. Folgend die Hintergründe (u.a. …

Neue Wege für Jungs – nach wie vor aktuell(er) (Archiv)
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Hier habe ich noch eine Passage in dem Jahresbericht gefunden, die sich mit dem Fachkräftemangel beschätigt. „Der starke Facharbeitermangel im Baugewerbe hat erwiesen, dass die Lehrlingsausbildung namentlich im Maurerhandwerk und besonders in den Innungen der Großstädte in den letzten Jahren durchaus unzureichend war. Betr.: Einstellen von Lehrlingen: Um die Versorgung des Handwerks mit dem quantitativen und qualitativ ausreichenden Nachwuchs sicher zu stellen, erging am 8.1.36 die Anordnung des Landeshandwerksmeisters Westfalen, betr. Neueinstellung von Lehrlingen im Handwerk. Nach dieser Anordnung erfolgte bereits die Lehrlingseinstellung 1936. Anordnung: Um die Versorgung des Handwerks mit dem …

Aus dem Jahresbericht der Handwerkskammer zu Dortmund 1935/1936 – Facharbeitermangel
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In diesem Beitrag geht es um die Bedeutung der Ausbildungsreife nach einer Auswertung des BiBB Expertenmonitiors im Jahre 2005 zur Ausbildungsreife. Eine neuere Befragung liegt zurzeit leider nicht vor. Ich möchte mich in diesem Beitrag mit Zustimmungsquoten zu grundsätzlichen Thesen zum Thema der Ausbildungsreife beschäftigen. Zu diesem Zweck schlage ich zum thematischen Zugang die Beiträge unter dem Schlagwort „Ausbildungsreife“. Die Beiträge stehen der Ausbildungsreifediskussion auch kritisch entgegen. Der Expertenmonitor befragte 482 Experten zu verschiedenen Thesen. Die befragten Experten müssen in der beruflichen Bildung arbeiten und Ihre institutionelle Herkunft zeigt, dass es sich …

Zustimmungsquoten zu Thesen der Ausbildungsreife
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Hier eine ergänzende Abhandlung zur Berufswahl aus dem Jahre 1876. Anmerkungen sind in orangener Farbe dargestellt. In dem Auszug geht es um verschiedene Kontexte der Berufswahl, aber auch der Lehre und gesundheitsvorsorge in der betrieblichen Arbeitsstätte. Eine sehr spanende Darstellung, wie ich finde. “Die Berufswahl erfolgt entweder aus freien Stücken oder aber wird durch Zureden veranlasst (Zureden enthält hier auch Zwang. Alle drei Varianten sind heute noch gültig). In dem einen wie in dem anderen Falle hat sie oft beklagenswerthe Folgen. So kann man alle Tage die traurige Erfahrung machen, dass Jünglinge …

Historie: Berufswahl und Lehrzeit der Handwerker 1876
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mit freundlicher Genehmigung von Dr. Schartmann (Teil 2) (Teil 1 finden Sie hier) Welche Erfahrungen liegen vor? Insbesondere geistig behinderte Menschen haben nur in Ausnahmefällen die Möglichkeit, sich außerhalb der Werkstatt für Behinderte zu qualifizieren. 93% aller geistig behinderten Menschen sind auf die Werkstatt für Behinderte angewiesen. Wer die Übergangsquote von der WfB in den allgemeinen Arbeitsmarkt kennt (sie liegt gegenwärtig trotz aller Bemühungen von Seiten der Integrationsfachdienste und der Kostenträger immer noch bei ungefähr 1%) weiß, dass damit gleichzeitig der weitere berufliche Weg von geistig behinderten Menschen vorgezeichnet ist.Bundesweit existieren zur …

Geistig behinderte Menschen und der Übergang von der Schule in das Erwerbsleben
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Die Naturgesetze schieben uns einen Riegel vor. Immer und grundsätzlich. Dabei ist es egal, ob wir in technologischen oder gesellschaftlichen Kontexten denken. Greifen wir mal die Defizitförderung von Jugendlichen heraus, die sich auf dem Weg von der Schule in die Ausbildung begeben wollen, aber nach Ansicht beauftragter Stellen eine entsprechende Reife nicht haben oder nicht zuerkannt bekommen haben. Im Vorfeld eine kurze Erläuterung aus der Technologie, bei der ich denke dass es einfacher ist, das Verständnis auf unser gewähltes Thema zu transferieren. Es geht dabei um eine Leistungs-Geschwindigkeitskurve am Beispiel eines Automobils. …

Defizitförderung- die Unmöglichkeit ein Ideal zu erreichen
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Ausbildungsreife – ein umstrittener Begriff beim Übergang Jugendlicher in eine Berufsausbildung von Martina Krawczyk, Bochum Das Arbeitspapier „Ausbildungsreife – ein umstrittener Begriff beim Übergang Jugendlicher in eine Berufsausbildung“, verfasst von Prof. Dr. Rolf Dobischat, Dr. Gertrud Kühnlein und Dipl.-Päd. Robert Schurgatz, befasst sich thematisch mit dem Begriff der „Ausbildungsreife“ und dem vermuteten vermeintlichen Leistungsverfall junger Schulabgänger, insbesondere Menschen mit niedrigem formalem Schulabschluss. Es wird davon ausgegangen, dass Jugendliche zunehmend ablehnend und nicht lernbereit sind und sie im Zuge dessen zum Teil für ihr eigenes Scheitern selbst verantwortlich sind. So stehen dem demographischen …

Nicht ausbildungsreif! – eher eine Schuldzuweisung als vorhanden.
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