Der Hauptschulabschluss ist Geschichte – es gibt keinen Hauptschulabschluss mehr? – Änderung im Schulgesetz NRW vom Februar 2022

Der Hauptschulabschluss ist Geschichte – es gibt keinen Hauptschulabschluss mehr? – Änderung im Schulgesetz NRW vom Februar 2022<br><img class="text-align: justify" src="https://bildungswissenschaftler.de/wp-content/uploads/2013/07/praxis_120.png"/><img class="text-align: justify" src="https://bildungswissenschaftler.de/wp-content/uploads/2013/07/theorie_120.png"/>

Zu so später Stunde – und ich habe noch viel zu tun. Da erreicht mich eine Info, die ich hier etwas bekannter machen möchte. Das System hat den Hauptschulabschluss überwunden. Was für eine Nachricht. Was bedeutet das denn jetzt. Als geübter Skeptiker nehme ich mir das aktuelle Schulrechtsänderungsgesetz kurz „SchrÄG“ (was für eine treffende Abkürzung und auch ganz ofiziell) sowie das aktuelle Schulgesetz vom 23.2.2022 und lese in §12 Abs. 2:

(2) Die Bildungsgänge der Sekundarstufe I enden mit Abschlüssen. Abschlüsse sind
1. der Erste Schulabschluss,
2. der Erweiterte Erste Schulabschluss und
3. der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife), der mit der Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe verbunden sein kann.

Genauer geschaut hat sich nur das Wort „Hauptschul“ in „Erster“ geändert. Laut Recherche finde ich keine Veränderungen von Lehrplänen. Die scheinen davon nicht betroffen zu sein.

Schauen wir weiter in §12 Abs. 3:

(3) Der Erste Schulabschluss wird nach Klasse 9, der Erweiterte Erste Schulabschluss und der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) werden nach Klasse 10 vergeben. Der Erweiterte Erste Schulabschluss und der Mittlere Schulabschluss werden an der Hauptschule, der Realschule, der Sekundarschule, der Gesamtschule und dem Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang in einem Abschlussverfahren erworben, das sich aus den schulischen Leistungen in der zehnten Klasse und einer Prüfung zusammensetzt. Für die schriftliche Prüfung werden landeseinheitliche Aufgaben gestellt.

Aha. Also der Begriff Hauptschule bleibt bestehen. Wie ich das lese bleibt alles wie es ist, nur heißt der Hauptschulabschluss ohne oder mit Quali (A oder B) nun Erster Schulabschluss und Erweiterter erster Schulabschluss. Jetzt kommt mir der Gedanke, ob Förderschulabschlüsse 0 ter Abschluss sind?

Das Gesetz führt hier im § 12 Abs. 4 aus:

(4) Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die nicht nach den Unterrichtsvorgaben der allgemeinen Schulen unterrichtet werden (zieldifferent), werden zu eigenen Abschlüssen geführt (§ 19 Absatz 4).

Ok. Also der bezieht sich auf §19 Abs. 4 und lautet:

Im Förderschwerpunkt Lernen und im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung werden die Schülerinnen und Schüler zu eigenen Abschlüssen geführt (§ 12 Absatz 4). Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, bei denen daneben weitere Förderschwerpunkte festgestellt sind. Im Förderschwerpunkt Lernen ist der Erwerb eines dem Ersten Schulabschluss gleichwertigen Abschlusses möglich.

Demnach kann im Förderschwerpunkt Lernen ein dem Hauptschulabschluss…. sorry, erstem Schulabschluss gleichwertiger Abschluss möglich sein. Gleichwertig heißt nicht, dass es ein erster Schulabschluss ist.

Was bedeutet das jetzt?

Ich sitze ratlos vor dem PC und überlege die Intention der Änderung des Schulgesetzes in NRW. Es sind auch andere Punkte verändert worden, weshalb ich das erst noch einmal durcharbeiten möchte. Dennoch kann ich mich nicht des Gefühls erwehren, dass der völlig entwertete Begriff „Hauptschulabschluss“ in einen positiveren Begriff verändert werden soll.

Der Ursache für diese Entwertung wird dabei nicht begegnet. Also bleibt noch das Argument „Image“. Das wäre eine Systemstärkung bzw. dient dem Systemerhalt. Für einen beispielhaften Jugendlichen könnte das so aussehen:

„Hallo, was hast du für einen Schulabschluss“ fragt ein Personaler. „Ich habe einen Ersten Schulabschluss“ antwortet der Jugendliche. „Das ist prima. Auf welcher Schule hast du den gemacht?“ fragt der Personaler. Und der Jugendliche: „Auf der Hauptschule“!

Wie gesagt. Ich werde mich mit den Veränderungen im Gesetz näher befassen und vielleicht gibt es Kontexte, die ich nicht berücksichtige.

So wie die Frage: Haben wir jetzt auch neue Kinder? Sind das jetzt andere Jugendliche?

Oder ist es so wie mit dem Abitur? Viele Jugendliche mehr machen das Abitur mit sehr guten Noten. Ein unfassbarer Anstieg. Das kann heißen, dass alle schlauer geworden sind. Kurioserweise scheint dem nicht so zu sein. Im Gegenteil. Viele Stimmen bemängeln, dass die Jugendlichen eher weniger den Anforderungen gerecht werden. Das könnte jetzt auch heißen, das Niveau des Abitur ist gesunken. Das soll wohl nicht so sein. Aber was die Jugendlichen sehr gut können ist Muster zu bedienen. Und Bologna hat das Studium Musterbasiert gemacht (Das ist ein physikalischer Begriff für „Verschulung“). Wenn also die Noten den Grad der Bedienung eines Systems nachweisen, dann würde das wieder passen :-). Aber das ist ein anderes Thema. Ich schweife ab… Das ist alles wirklich SchrÄG.

Das aktuelle Schulgesetz NRW finden Sie unter diesem LINK.

Eine Übersicht über das Schulgesetz mit direkten Links zu den einzelnen Paragraphen finden Sie unter diesem LINK.

Sollten sich in diesem Beitrag Fehler finden oder relevante Inhalte und Kontexte fehlen, freue ich mich über Ihren Kommentar oder eine Nachricht via E-Mail.

©2022 Achim Gilfert. Dieser Beitrag ist zur Weiterverbreitung nach den in diesem Blog veröffentlichten Regeln zum Urheberrecht veröffentlicht. Diese Regeln finden Sie hier: Urheberrechtshinweise.

3 Kommentare zu „Der Hauptschulabschluss ist Geschichte – es gibt keinen Hauptschulabschluss mehr? – Änderung im Schulgesetz NRW vom Februar 2022

  1. Vielleicht war es doch ein wenig spät? Hauptschule bezeichnet eine Schulform. Hauptschulabschluss halt einen Bildungsabschluss, den man bei verschiedenen Schulformen erreichen kann. Also ein länst überholter Begriff. Realschulabschluss, Gymnasiumabschluss, Fachoberschulabschluss usw. wären die Alternativen.

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