Historie: Festellung von Berufseignung / Ausbildungreife – 1935 und 2013
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“Die Feststellung der Berufseignung soll auf Grund der in den Berufsberatungssparten der Arbeitsämter vorhandenen Unterlagen erfolgen. Wenn diese Unterlagen nicht ausreichen (Sozialer Befund, Gutachten der Schule, Zeugnis des Schularztes […] und persönlicher Eindruck des Berufsberaters), ist eine psychologische Totalbegutachtung vorzunehmen, die von dem zuständigen Berufsberater veranlasst wird” (Jahresbericht der Handwerkskammer zu Dortmund 1935/1936, S. 22). Zum Vergleich der Wortlaut aus dem Idealtypischen Verlauf zur Ausbildungsreifefeststellung eines Berufsberaters aus dem Kriterienkatalog der Bundesagentur für Arbeit 2013: Zur Einschätzung der Voraussetzungen, die der Jugendliche mitbringt, werden Unterlagen (Schulzeugnisse, Praktikumszeugnisse, Beurteilungsbogen der Schule, sonstige schriftliche …
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